Unsere Leistungen bei Firmengründung (GmbH) in Polen:
• Unterstützung bei der Erstellung und Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages beim Notar in Polen
• Registrierung der Gesellschaft im polnischen Landesgerichtsregister (KRS)
• Veröffentlichung der Eintragung der Gesellschaft im polnischen Gerichtsanzeiger (KRS)
• Stellung des Antrags auf Erteilung einer statistischen Nummer (REGON) beim statistischen Amt
• Beantragung sowie Einholung der EU-Steuernummer ID NIP beim zuständigen Finanzamt
• Beglaubigte Übersetzung von relevanten Dokumenten
• Unterstützung bei der Beantragung eines polnischen Firmenkontos und falls notwendig bei der Personalsuche
Preise – transparent und klar
Unser pauschal Preis für Firmengründung von GmbH (Sp z o.o.) in Polen:
6200 PLN netto
Oben genannter Preis beinhaltet folgendes Gründungsprozess:
– Erstellung und Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages vom Anwalt,
– Anmeldungen im polnischen Landesgerichtsregister,
– Sonstige notwendige Anmeldungen (EU-Steuernummer VAT ID (NIP), statistische Nummer),
– Unterstützung bei der Beantragung eines polnischen Firmenkontos bei der Bank,
– Unterstützung bei der Personal- und Bürosuche.
Die o.g. Kosten beinhalten nicht:
– ca. 200PLN Notar kosten (abhängig vom geplanten GmbH Kapital, 200PLN sind die Kosten bei 5000PLN vom Eigenkapital bei GmbH);
– ca. 200PLN Kosten für beglaubigten Dolmetscher beim Notar – Pflicht bei dem Notar für Personen die Firmen in Polen gründen und kein Polnisch sprechen;
– ca. 600 PLN Gerichtgebühren abhängig vom GmbH Kapital;
– Kosten von Übersetzung von Dokumenten.
Wir werden Sie kompetent und effizient bei der Firmengründung in Polen betreuen;
Falls gewünscht wir werden auch bei Ihnen unser Angebot für Buchhaltungsdienstleistungen vorliegen. Buchhaltungsdienstleistungen sind Kern von unserer Geschäftstätigkeit.
Nehmen Sie Kontakt auf Deutsch mit uns auf:
Email: dominik.ratajczak@netprofit.biz.pl oder biuro@netprofit.biz.pl
Tel Nr. +48 91 3508 308,
Mobil Nr: +48 668 466 982
Wichtige Fakten über GmbH Gründung in Polen (polnisch: Sp. z o.o.):
• Mindeststammkapital der GmbH in Polen: 5.000 PLN.
• Ausschluss der Gesellschafterhaftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
• Körperschaftssteuer (CIT Corporate Income Tax) : Gesellschaften mit Sitz und/oder Geschäftsleitung in Polen unterliegen der Körperschaftssteuer als einziger Ertragsteuer. Der Körperschaftssteuersatz in Polen beträgt 19%. Seit dem 1. Januar 2019 eine vergünstigte Körperschaftsteuer von 9% wird in Polen eingeführt. Der vergünstigte Steuersatz betrifft Kapitalgesellschaften, die neu gegründet sind und deren Umsatz den Betrag von 1.2 mio Euro pro Jahr nicht überschreitet.
• Die Quellensteuer auf Dividenden aus GmbH/Sp z o.o. in Polen für einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter beträgt:
– für eine natürliche Person 15 %
– für eine Gesellschaft, die der Körperschaftssteuer in Deutschland unterliegt 5%.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Dividende aus polnischer GmbH/Sp z o.o. für eine in Deutschland ansässige Gesellschaft von der Quellensteuer befreit werden. Die Voraussetzung ist, dass die Anteile über mindestens zwei Jahre gehalten werden und die Beteiligung an einer polnischen GmbH/Sp z o.o. von der in Deutschland ansässiger Gesellschaft mindestens 10% beträgt.
• Es ist möglich in Polen eine GmbH durch einen Gesellschafter zu gründen (Einmanngesellschaft) aber es ist ratsam mindestens zwei Gesellschafter in der GmbH zu haben da bei der Lösung, die Gesellschafterversammlungen müssen nicht bei dem Notar stattfinden.
• Bei der GmbH Gründung in Polen ist ein Notar notwendig.
• Es gibt keine Gewerbesteuer in Polen.
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